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Mutter Kind Kur
Eine Mutter-Kind-Kur bezeichnet eine stationäre medizinische Vorsorgemaßnahme in einer Kur-Klinik oder eine Rehabilitation für Mutter oder Väter zusammen mit dem Kind. Ansprüche auf diese Kur haben Eltern, wenn ihre Gesundheit so geschwächt ist, dass sie über kurz oder lang zu einer Erkrankung führen würde, wenn Pflegebedürftigkeit vermieden werden soll, wenn die gesundheitliche Entwicklung des Kindes gefährdet ist oder wenn Krankheiten vermieden beziehungsweise eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes vermieden kann und auch wenn Anspruch auf eine Maßnahme der Rehabilitation besteht. Die Mutter-Kind-Kur wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Versicherungsnehmer als Leistung bewiligt, zu der sie verpflichtet sind. Die Kur dauert im Allgemeinen min. 21 Tage (3 Wochen).
Die Kosten der Mutter Kind Kur übernehmen die Krankenkassen, der Versicherte muss sich für maximal 28 Tage mit 10 Euro Zuzahlung beteiligen.
Diese Kur ist eine Vorsorgemaßnahme, sodass ein Arbeitnehmer für diese Zeit keinen Urlaub nehmen muss. Die Mutter Kind Kur ist auch alles andere als Urlaub. In den speziellen Kliniken warten Ärzte, Therapeuten und Psychologen mit einem umfassenden Programm. Es wird ein auf die Mutter und das Kind individuell zugeschnittener Behandlungsplan erstellt, die Teilnahme an den Behandlungen ist Pflicht.
Die verschiedenen Kureinrichtungen bieten entsprechend ihrer Ausrichtung unterschiedliche Maßnahmen, die solche Krankheitsbilder wie Neurodermitis, Fettsucht, Asthma, Krebs oder ADHS betreffen. Bei den meisten Kurkonzepten steht die Prävention im Vordergrund. Es gibt auch Kureinrichtungen, die sich auf bestimmte Klientel spezialisiert haben, so beispielsweise auf Mütter mit behinderten Kindern.
Für die Beantragung einer Mutter Kind Kur gibt es mehrere Möglichkeiten. Zum Einen direkt bei der Krankenkasse, wird die Kur genehmigt, schlägt die Krankenkasse die Einrichtung vor, der Versicherte hat aber auch die Möglichkeit einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Andererseits können sich interessierte Mütter an einen Wohlfahrtsverband oder eine Kurvermittlung wenden oder sich direkt bei einer Einrichtung über das Internet bewerben.
Gemeinsam mit dem medizinischen Dienst entscheidet die Krankenkasse, in wieweit die Voraussetzungen für eine Kur vorliegen und ob dem Antrag entsprochen wird.
Foto: pixelio / S. Hofschlaeger
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