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Dein Weg zur Kur

Durch eine Kur kann jeder seine Leistungsfähigkeit wiedererlangen oder sich nach einer Erkrankung erholen.
In dem Fall, wenn die Kosten von der Krankenkasse übernehmen werden sollen, bedarf es der Rücksprache mit dem Arzt, da er ein Attests über die medizinische Notwendigkeit einer Kur ausstellen muss.
Dieser Nachweis wird mit einem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht. Wenn die Krankenkasse die Kur genehmigt, erfolgt die weitere Abwicklung in der Regel komplett über die Krankenversicherung. Der Patient zahlt nur eine geringe Tagespauschale.
Bei Genehmigung werden die Kurorte für entsprechende Schwerpunkte durch die Kassen oder auch den Arzt empfohlen.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit sich im Internet oder anderen Quellen über Kur-Kliniken zu informieren.
Die Genehmigung des selbst gewählten Kurortes hängt von Versorgungsverträgen der entsprechenden Kasse ab, eine Rücksprache mit dem Arzt und evtl. mit der Krankenversicherung bringt Klarheit, ob der Wunsch berücksichtigt werden kann. Wichtig ist auf alle Fälle, dass eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung der entsprechenden Kasse vorliegt, um die Kur antreten zu können.

Kur beantragen Bei höherem Eigenanteil wie für Unterbringung, Verpflegung und Behandlungen hat der Antragsteller freie Wahl der Kurorte. Bei privater Krankenversicherung wird der Antrag beim Rentenversicherungsträger (LVA oder BfA) eingereicht. Bei privater Rentenversicherung ist der Blick in die Vertragsunterlagen nach Zusatztarifen für Kuren angebracht. Bei Bewilligung wird ein Kurschein ausgestellt.

Die minimale Kurdauer beträgt 3 Wochen. Wenn der Patient / die Patientin kleine Kinder hat, die in der Zeit betreut werden müssen, besteht die Variante einer Mutter-Kind-Kur. In diesem Fall wird das Kind zusammen mit der Mutter / dem Vater in der Klinik aufgenommen und evtl.(bei Notwendigkeit) auch behandelt. Mehr Informationen dazu erhalten Sie bei der Krankenkasse oder dem Arzt.
Foto: pixelio / Claudia Hautumm





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